Mitgliedschaft in der DGK

Die Mitgliedschaft in der DGK bietet folgende Vorteile:

  • Durch Ihren Jahresbeitrag unterstützen Sie die Arbeit der DGK und damit die Förderung von Nachwuchswissenschaftlern.
  • Durch die Tagungen, Arbeitskreise und Workshops der DGK knüpfen Sie Kontakte mit Wissenschaftlern vieler Fachrichtungen.
  • Mitglieder der DGK zahlen einen reduzierten Tagungsbeitrag auf den Jahrestagungen der DGK.
  • Mit Ihrem Stimmrecht können Sie auf den Mitgliederversammlungen, die in der Regel in Verbindung mit den Jahrestagungen abgehalten werden, Einfluß auf die Arbeit der DGK nehmen.
  • Alle Mitglieder erhalten jährlich die ‚Mitteilungen‚, welche aktuelle Informationen rund um die Kristallographie bieten. Darüberhinaus unterhält die DGK eine WEB-Seite mit einem breiten Informationsangebot.

Aufnahmeantrag / Änderungen

Wenn Sie Mitglied in der Deutschen Gesellschaft für Kristallographie werden möchten, so können Sie hier den Aufnahmeantrag herunterladen, ausfüllen und an den Vorsitzenden der DGK senden. Die Anschrift finden Sie auf dem Antragsformular.

Für Änderungen Ihrer Mitgliedsdaten (z.B. Adressänderungen, etc.) benutzen Sie bitte unser Formular Mitgliederdaten.

Beiträge

Auszug aus der Beitragsordnung der Deutschen Gesellschaft für Kristallographie e.V. vom 29. März 2023

Der Jahresmitgliedsbeitrag ergibt sich aus folgender Beitragstabelle:

  • A Ordentliche Mitglieder 35 € (+ 5€ Spende*)
  • B Studentische Mitglieder 10 €
  • D Doktoranden (bis maximal zum 31. Lebensjahr) 10 € auf Antrag
  • E Stellungslose Mitglieder 10 € auf Antrag
  • F Mitglieder im Ruhestand bzw. Vorruhestand 10 € auf Antrag (+ 5€ Spende*)
  • G Unpersönliche Mitglieder nach Vereinbarung mit dem Vorstand

Ein Ruhestandsmitglied kann ab Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag eine lebenslange Mitgliedschaft durch Entrichten eines Einmalbetrages (ohne weitere zukünftige Beitragszahlungen) von 120 € erwerben.

* Die Spende wird für die Verleihung des Max-von-Laue-Preis verwendet. Mitglieder, die am Einzugsverfahren teilnehmen, und nicht spenden möchten, müssen Widerspruch einlegen.