Ordnung für den Waltrude und Friedrich Liebau Preis zur Förderung der Interdisziplinarität der Kristallographie

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§1

Die „Waltrude und Friedrich Liebau Stiftung zur Förderung der Interdisziplinarität der Kristallographie“ verleiht entsprechend ihrem Zwecke einen Preis, der dazu beitragen soll, die Verknüpfung der Kristallographie mit anderen Wissenschaften in Lehre und Forschung zu fördern und diese Verknüpfung in der Öffentlichkeit stärker sichtbar zu machen.

§2

Der Preis besteht aus einer Urkunde und aus einem Geldbetrag und wird auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kristallographie überreicht. Die Höhe des Preisgeldes sollte mindestens 2000 € betragen.

§3

Prämiert werden Arbeiten, in denen entweder Methoden und Betrachtungsweisen der Kristallographie auf Probleme einer anderen Wissenschaft (Partnerwissenschaft) oder Methoden und Betrachtungsweisen einer Partnerwissenschaft auf Probleme der Kristallographie erfolgreich angewendet wurden, gemäß dem Zwecke der „Waltrude und Friedrich Liebau Stiftung zur Förderung der Interdisziplinarität der Kristallographie“.

§4

Die Auswahl der Preisträgerinnen/Preisträger erfolgt durch ein Komitee, das aus drei gewählten Mitgliedern der Deutschen Gesellschaft für Kristallographie und der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden der DGK (ex officio) sowie in der Regel einem berufenen Vertreter einer Partnerwissenschaft besteht. Falls aus mehreren Partnerwissenschaften Vorschläge für Preiskandidaten vorliegen, so sollte aus jeder dieser Partnerwissenschaften ein Vertreter kooptiert werden. Die drei zu wählenden Komiteemitglieder werden von der Mitgliederversammlung der Treuhänderin auf drei Jahre gewählt; Wiederwahl ist zulässig. Das Komitee wählt aus seinem Kreis eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden, der die Federführung übernimmt, für die Einhaltung von Terminen sorgt und die Beschlussfassung vorbereitet.

§5

Das Komitee trifft seine Entscheidung aufgrund von Vorschlägen aus dem Kreis der DGK-Mitglieder und dem der Partnerwissenschaften, welche dem Komitee mitgeteilt oder von ihm eingeholt werden. Vorschlagsberechtigt sind alle Mitglieder der DGK sowie Mitglieder von Partnergesellschaften. Eigenbewerbungen von Preiskandidaten sind auch zulässig. Die Vorschläge sollten spätestens acht Wochen vor der Jahrestagung bei der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden des Komitees vorliegen. Aufrufe zur Benennung von Preiskandidaten sollen vom Komitee rechtzeitig in entsprechenden Fachorganen der Kristallographie und der Partnerwissenschaften publiziert werden.

§6

Das Vermögen der „Waltrude und Friedrich Liebau Stiftung zur Förderung der Interdisziplinarität der Kristallographie“ wird gemäß Treuhandvertrag und Satzung durch die Deutsche Gesellschaft für Kristallographie verwaltet. Der Vorstand der Treuhänderin benennt einen Bevollmächtigten zur eigenverantwortlichen Geschäftsführung der Stiftung – in der Regel den Schatzmeister. Dieser legt jährlich dem Vorstand und der Mitgliederversammlung der Treuhänderin einen Geschäftsbericht vor, der von den Kassenprüfern der Treuhänderin geprüft wird.