Ordnung zur Vergabe von Reisestipendien der Deutschen Gesellschaft für Kristallographie e. V .

(Fassung laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 17.03.2015)

§1
Die DGK vergibt zur Erfüllung ihres Zweckes gemäß §2 Nr.4 der Satzung Reisestipendien an junge Wissenschaftlerinnen und junge Wissenschaftler.

§2
Der Vorstand lobt für internationale Tagungen die Reisestipendien aus und gibt diese Auslobung öffentlich bekannt.

§3
Die Reisestipendien sind beim Vorstand zu beantragen. Dem formlosen Antrag ist eine Begründung sowie das Abstract des angenommenen wissenschaftlichen Beitrags sowie eine Stellungnahme des betreuenden Hochschullehrers beizufügen. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf die Promotion noch nicht abgeschlossen sein.

§4
Der Vorstand wählt anhand der Qualität der Beiträge, der zu fördernden Umstände sowie des zur Verfügung stehenden Budgets der DGK die Stipendiaten aus. Ein Anspruch auf Reisestipendien besteht nicht.

§5
Nimmt der Antragsteller/die Antragstellerin das Reisestipendium an, so ist er/sie verpflichtet, einen kurzen Tagungsbericht an die Mitteilungen der DGK zu senden.