Satzung für die Carl-Hermann-Medaille

(Fassung laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 11.03.2003)

§1

Die Deutsche Gesellschaft für Kristallographie verleiht eine Medaille, die dem Andenken an Carl Hermann gewidmet ist.

§2

Mit der Carl-Hermann-Medaille soll das wissenschaftliche Lebenswerk herausragender Forscherpersönlichkeiten auf dem Gebiet der Kristallographie im weitesten Sinne ausgezeichnet werden. Die Medaille wird mit einer Urkunde auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kristallographie überreicht.

§3

Die Auswahl der Preisträgerinnen/Preisträger erfolgt durch ein Komitee, das aus vier gewählten DGK-Mitgliedern und der Vorsitzenden/dem Vorsitzenden der DGK (ex officio) besteht. Die vier zu wählenden Komitee-Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf 3 Jahre gewählt; einmalige Wiederwahl ist zulässig. Das Komitee wählt aus seinem Kreis eine Vorsitzende/einen Vorsitzenden, der die Federführung übernimmt, für die Einhaltung von Terminen sorgt und die Beschlussfassung vorbereitet. das Komitee trifft seine Entscheidung auf Grund von Vorschlägen aus dem Mitgliederkreis, welche dem Komitee mitgeteilt oder von ihm eingeholt werden. Vorschlagsberechtigt sind alle Mitglieder der DGK. Die Vorschläge sollten spätestens 3 Monate vor der Jahrestagung bei der Vorsitzenden/beim Vorsitzenden des Komitees vorliegen.