Satzung für den Lieselotte-Templeton-Preis

Fassung laut Beschluss der Mitgliederversammlung am 16. März 2021

§1 Widmung/Anlass

Der Studierendenpreis der Deutschen Gesellschaft für Kristallographie soll dazu beitragen, die Attraktivität der Kristallographie insbesondere bei Studierenden zu erhöhen und wissenschaftlichen Nachwuchs im Bereich der Kristallographie zu fördern. Die Deutsche Gesellschaft für Kristallographie (DGK) verleiht entsprechend ihrem Zwecke einen Preis, der dem Andenken an Lieselotte Templeton gewidmet ist.

§2 Umfang des Preises

Der Preis wird jedes Jahr an bis zu maximal drei Preisträger*innen vergeben. Der Preis besteht je aus einer Urkunde, einer dreijährigen Mitgliedschaft in der Deutsche Gesellschaft für Kristallographie und der Finanzierung der Teilnahme an der nächsten Jahrestagung durch die DGK. Letzteres umfasst die Tagungsgebühr, das Konferenzdinner und der Übernahme der Reisekosten gemäß Bundesreisekostengesetz bis zu maximal 500 Euro. Die Verleihung selbst findet auf eben dieser Jahrestagung statt. Den Gewinnern steht es frei, einen Vortrag über ihr Abschlussthema zur Konferenz im Rahmen der Beiträge des AK Junge Kristallographen zu halten.

§3 Kandidatur, Nominierung & Auswahlkriterien

Prämiert werden Bachelor-, Master- und Diplomarbeiten sowie vergleichbare Abschlussarbeiten, in denen Methoden und Betrachtungsweisen der Kristallographie erfolgreich angewendet wurden. Es werden hauptsächlich Arbeiten des Vorjahres der Verleihung berücksichtigt. Die Vorschläge müssen die Graduierungsarbeit zusammenfassen, zum einen durch ein Gutachten der Hochschullehrenden und zum anderen durch eine Zusammenfassung der Studierenden; beide Dokumente sollen je maximal eine Seite lang sein. Aufrufe zur Benennung von Preiskandidaturen sollen vom Komitee rechtzeitig in entsprechenden Fachorganen der Kristallographie und angrenzender Wissenschaften publiziert werden. Die Vorschläge sollten dem Vorsitz des Komitees spätestens 3 Monate vor der Jahrestagung vorliegen.

§4 Komitee

Die Auswahl der Preisträger*innen erfolgt durch ein Komitee, das aus dem Vorsitz der DGK (ex officio, eine Stimme) und des Arbeitskreises Junge Kristallographen (eine Stimme) sowie drei gewählten DGK-Mitgliedern (je eine Stimme) besteht. Die drei zu wählenden Komitee-Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung der DGK auf drei Jahre gewählt; einmalige Wiederwahl ist zulässig. Das Komitee wählt aus seinem Kreis einen Vorsitz, der die Federführung übernimmt, für die Einhaltung von Terminen sorgt und die Beschlussfassung vorbereitet