Beitragsordnung der Deutschen Gesellschaft für Kristallographie e.V.

Beitragsordnung der Deutschen Gesellschaft für Kristallographie e.V.
ab dem 1. Januar 2025

Diese Beitragsordnung gilt gemäß Beschluß der Mitgliederversammlung vom 19. März 2024. Die Mitgliedsbeiträge können sich gemäß den Beschlüssen der Mitgliederversammlung der DGK ändern.

Der Jahresmitgliedsbeitrag ergibt sich aus folgender Beitragstabelle:

A Ordentliche Mitglieder 45 €
B Studentische Mitglieder 15 €
D Doktoranden [1] 15 € auf Antrag
E Stellungslose Mitglieder 15 € auf Antrag
F Mitglieder im Ruhestand bzw. Vorruhestand [2] 20 € auf Antrag
G Unpersönliche Mitglieder [3] nach Vereinbarung mit dem Vorstand

[1] Es wird davon ausgegangen, daß Mitglieder über 31 Jahre die Promotion beendet haben, sofern dies nicht anders angezeigt wird.

[2] Ein Ruhestandsmitglied kann ab Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag eine lebenslange Mitgliedschaft durch Entrichten eines Einmalbetrages (ohne weitere zukünftige Beitragszahlungen) von 120 € erwerben.

[3] Für eine unpersönliche Mitgliedschaft kommerzieller Firmen in der DGK gilt derzeit ein Betrag von 200,- Euro.