Beitragsordnung der Deutschen Gesellschaft für Kristallographie e.V.

Der Jahresbeitrag

  • ist für das laufende Jahr bis jeweils zum 31. Januar zu entrichten.
  • wird in der Regel mittels Bankeinzugsverfahren eingezogen.

Der Jahresmitgliedsbeitrag ergibt sich aus folgender Tabelle.

A Ordentliche Mitglieder 35 € + 5 € Spende*
B Studentische Mitglieder 10 €
D Doktoranden (bis maximal zum 31. Lebensjahr) 10 € auf Antrag
E Stellungslose Mitglieder 10 € auf Antrag
F Mitglieder im Ruhestand bzw. Vorruhestand 10 € + 5 € Spende* auf Antrag
G Unpersönliche Mitglieder nach Vereinbarung mit dem Vorstand

Ein Ruhestandsmitglied kann ab Vollendung des 65. Lebensjahres auf Antrag eine lebenslange Mitgliedschaft durch Entrichten eines Einmalbetrages (ohne weitere zukünftige Beitragszahlungen) von 120 € erwerben.

* Die Spende wird für das Preisgeld für den Max-von-Laue-Preis für hervorragende Leistungen von Nachwuchswissenschaftlern und -wissenschaftlerinnen verwendet. Mitglieder, die am Einzugsverfahren teilnehmen, und nicht spenden möchten, müssen Wiederspruch einlegen.

Diese Beitragsordnung wurde von der Mitgliederversammlung der DGK am 26. März 2019 in Leipzig beschlossen.