Ordnung und Satzung der Will-Kleber-Gedenkmünze

Fassung laut Beschluß der Mitgliederversammlung der DGK vom 24.3.2007 in Bremen und wie veröffentlicht in den „Mitteilungen“, Heft 32 (2006)

Modalitäten

Die Will-Kleber-Gedenkmünze wird aus Anlaß seines 100. Geburtstages zum Gedenken an Will Kleber gestiftet. Sie wird an in- und ausländische Persönlichkeiten für hervorragende wissenschaftliche Beiträge auf ausgewählten Gebieten der Kristallographie verliehen. Die Auszeichnung besteht aus einer silbernen Gedenkmünze und einer Urkunde. Die Münze zeigt auf der einen Seite das Porträt von Will Kleber und die Lebensdaten 1906 – 1970. Auf der anderen Seite werden der Name des Preisträgers / der Preisträgerin und das Datum der Verleihung eingraviert.

Satzung für die Will-Kleber-Gedenkmünze

§1. Die Deutsche Gesellschaft für Kristallographie verleiht eine Gedenkmünze, die dem Andenken an Will Kleber gewidmet ist.

§2. Mit der Will-Kleber-Gedenkmünze sollen hervorragende wissenschaftliche Beiträge auf ausgewählten Gebieten der Kristallographie ausgezeichnet werden. Die Gedenkmünze wird mit einer Urkunde auf der Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für Kristallographie überreicht.

§3. Die Auswahl der Preisträgerinnen / Preisträger erfolgt durch ein Komitee, das aus vier gewählten DGK-Mitgliedern und der Vorsitzenden / dem Vorsitzenden der DGK (ex officio) besteht. Die vier zu wählenden Komitee-Mitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf 3 Jahre gewählt; einmalige Wiederwahl ist zulässig. Das Komitee wählt aus seinem Kreis eine Vorsitzende / einen Vorsitzenden, die / der die Federführung übernimmt, für die Einhaltung von Terminen sorgt und die Beschlußfassung vorbereitet. Das Komitee trifft seine Entscheidung auf Grund von Vorschlägen aus dem Mitgliederkreis, welche dem Komitee mitgeteilt oder von ihm eingeholt werden. Vorschlagsberechtigt sind alle Mitglieder der DGK. Die Vorschläge sollten spätestens 3 Monate vor der Jahrestagung bei der Vorsitzenden / beim Vorsitzenden des Komitees vorliegen.