(Fassung laut Beschluss der Mitgliederversammlung vom 31.08.2010 in Darmstadt)
1.
Die Organisation und Tätigkeit der Arbeitskreise der DGK ist durch § 15 der Satzung geregelt.
2.
Die Arbeitskreise erfüllen auf ihrem Gebiete der Kristallographie im weitesten Sinne die Zwecke der DGK gemäß § 2 der Satzung und dienen somit insbesondere
- dem wissenschaftlichen Erfahrungs- und Gedankenaustausch
- der Weiter- und Fortbildung auf ihren Gebieten der Kristallographie
- der Förderung von Forschung und Lehre der Kristallographie.
3.
Die Sprecherinnen und Sprecher der Arbeitskreise werden von den DGK-Mitgliedern eines Arbeitskreises in geheimer Wahl für eine Amtszeit von maximal drei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
4.
Die Arbeitskreise können ihre Veranstaltungen durchführen
- als Kurse und Workshops zur Weiter- und Fortbildung insbesondere von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern auf ihrem jeweiligen Gebiet
- als wissenschaftliche Foren und Tagungen zum Erfahrungs- und Gedankenaustausch
- in Form nationaler und internationaler Colloquien bzw. Workshops unter Beteiligung von Mitgliedern der DGK.
5.
Die Sprecherinnen und Sprecher der Arbeitskreise haben das Recht,
- den Inhalt und die Form sowie die Themen und Schwerpunkte ihrer Veranstaltungen festzulegen, unter Berücksichtigung der Vorschläge und Meinungen der Arbeitskreismitglieder
- Tagesordnungspunkte in die Beiratssitzungen einzubringen
- Vorschläge für Schwerpunktthemen der Jahrestagungen zu unterbreiten
- Mikrosymposien auf den Jahrestagungen durchzuführen
- dem Vorstand Hinweise und Kritik zu seiner Tätigkeit zu übermitteln.
6.
Die Sprecherinnen und Sprecher der Arbeitskreise haben die Pflicht,
- den Arbeitskreis in der Regel mindestens einmal jährlich einzuberufen
- die Termine der Veranstaltungen rechtzeitig dem Vorstand, den Mitgliedern der DGK sowie denen benachbarter und assoziierter Gesellschaften und der Öffentlichkeit bekanntzugeben
- dem Vorstand Rechenschaft bezüglich der Durchführung der Arbeitskreisveranstaltungen sowie hinsichtlich der Verwendung der erhaltenen finanziellen Unterstützungsmittel zu leisten
- die Berichte über die Arbeit der Arbeitskreise in den Mitteilungen der DGK zu veröffentlichen.
7.
Die Sprecherinnen und Sprecher der Arbeitskreise können finanzielle Mittel beim Vorstand beantragen zur
- Unterstützung der Reise- und Unterkunftskosten von Studenten und Doktoranden sowie eingeladener Vortragender
- Herstellung, Gestaltung und Anschaffung von Tagungs- und Weiterbildungsmaterialien
- Begleichung anfallender, notwendiger Kosten bei der Realisierung der Zwecke der Arbeits-kreise und ihrer Veranstaltungen.
8.
Die Teilnahme an den Arbeitskreisveranstaltungen ist offen für alle Interessierte.
9.
Die Arbeitskreise werben auf ihren Veranstaltungen Mitglieder für die DGK.
10.
Anhand der Anträge der Arbeitskreise vergibt der Vorstand die Unterstützungsmittel im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der DGK unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedingungen und Zwecke der Arbeitskreisveranstaltungen.